Anonymität: Jeder Hinweisgeber hat das Recht, anonym zu bleiben und keine persönlichen Informationen preiszugeben.
Vertraulichkeit: Alle Informationen, die von Hinweisgebern bereitgestellt werden, müssen vertraulich behandelt und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.
Schutz vor Repressalien: Hinweisgeber haben das Recht, vor jeglicher Form von Repressalien oder Vergeltungsmaßnahmen durch die Organisation oder Einzelpersonen, gegen die sie Hinweise abgeben, geschützt zu werden.
Information über den Fortschritt: Hinweisgeber haben das Recht, angemessene Informationen über den Fortschritt der Untersuchung oder Maßnahmen, die als Reaktion auf ihre Hinweise ergriffen wurden, zu erhalten.
Zugriff auf Informationen: Hinweisgeber sollten das Recht haben, auf Anfrage Zugang zu den Ergebnissen der Untersuchung oder Maßnahmen zu erhalten, die aufgrund ihrer Hinweise ergriffen wurden.
Beratung und Unterstützung: Hinweisgeber sollten Zugang zu Beratung und Unterstützung erhalten, um sie bei emotionalen Belastungen oder rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit ihren Hinweisen zu unterstützen.
Widerspruchsrecht: Hinweisgeber sollten das Recht haben, gegen Entscheidungen oder Handlungen, die als Reaktion auf ihre Hinweise getroffen wurden, Widerspruch einzulegen.
Löschung von Informationen: Hinweisgeber sollten das Recht haben, die Löschung oder Anonymisierung ihrer Informationen zu beantragen, wenn sie dies wünschen, sofern keine rechtlichen oder regulatorischen Anforderungen dem entgegenstehen.
Beschwerderecht: Hinweisgeber sollten das Recht haben, eine Beschwerde einzureichen, wenn sie der Meinung sind, dass ihre Rechte nicht angemessen respektiert wurden.
Schutz von Daten: Alle personenbezogenen Daten der Hinweisgeber sollten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und -vorschriften geschützt werden.
Diese Betroffenenrechte sollen sicherstellen, dass Hinweisgeber in einem Hinweisgeberschutzsystem geschützt, informiert und unterstützt werden, um Missstände oder Verstöße sicher und vertraulich melden zu können.