Betroffenenrechte

  1. Anonymität: Jeder Hinweisgeber hat das Recht, anonym zu bleiben und keine persönlichen Informationen preiszugeben.

  2. Vertraulichkeit: Alle Informationen, die von Hinweisgebern bereitgestellt werden, müssen vertraulich behandelt und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.

  3. Schutz vor Repressalien: Hinweisgeber haben das Recht, vor jeglicher Form von Repressalien oder Vergeltungsmaßnahmen durch die Organisation oder Einzelpersonen, gegen die sie Hinweise abgeben, geschützt zu werden.

  4. Information über den Fortschritt: Hinweisgeber haben das Recht, angemessene Informationen über den Fortschritt der Untersuchung oder Maßnahmen, die als Reaktion auf ihre Hinweise ergriffen wurden, zu erhalten.

  5. Zugriff auf Informationen: Hinweisgeber sollten das Recht haben, auf Anfrage Zugang zu den Ergebnissen der Untersuchung oder Maßnahmen zu erhalten, die aufgrund ihrer Hinweise ergriffen wurden.

  6. Beratung und Unterstützung: Hinweisgeber sollten Zugang zu Beratung und Unterstützung erhalten, um sie bei emotionalen Belastungen oder rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit ihren Hinweisen zu unterstützen.

  7. Widerspruchsrecht: Hinweisgeber sollten das Recht haben, gegen Entscheidungen oder Handlungen, die als Reaktion auf ihre Hinweise getroffen wurden, Widerspruch einzulegen.

  8. Löschung von Informationen: Hinweisgeber sollten das Recht haben, die Löschung oder Anonymisierung ihrer Informationen zu beantragen, wenn sie dies wünschen, sofern keine rechtlichen oder regulatorischen Anforderungen dem entgegenstehen.

  9. Beschwerderecht: Hinweisgeber sollten das Recht haben, eine Beschwerde einzureichen, wenn sie der Meinung sind, dass ihre Rechte nicht angemessen respektiert wurden.

  10. Schutz von Daten: Alle personenbezogenen Daten der Hinweisgeber sollten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und -vorschriften geschützt werden.

Diese Betroffenenrechte sollen sicherstellen, dass Hinweisgeber in einem Hinweisgeberschutzsystem geschützt, informiert und unterstützt werden, um Missstände oder Verstöße sicher und vertraulich melden zu können.